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Berufsunfähigkeitsversicherung

Nahezu jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben.

Die gesetzlichen Leistungen fallen gerade für jüngere Beschäftigte äußerst gering aus.

Für ab 1961-Geborene ist eine private Zusatzabsicherung unerlässlich, denn 2001 hat der Gesetzgeber die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte dieser Generation abgeschafft.
Vor den finanziellen Nachteilen, die mit der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit einhergehen, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da niemand Unfälle oder Krankheiten kalkulieren kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung ohne großes Zögern.

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